Bekanntmachung der Praxiseröffnung

Sobald die größten Hürden überwunden sind, geht es daran, die Patienten zu erreichen. Moderne Praxiskonzepte sind die Grundlagen einer erfolgreichen Praxisführung. Besonders wichtig ist auch, die Praxis nach innen und außen mit einem gleich bleibenden Erscheinungsbild und mit einem ansprechenden Internetauftritt zu präsentieren. Hierbei hilft ein gut ausgearbeitetes Corporate Identity Konzept (CI). Mit einem Corporate Design wird das Gesamterscheinungsbild der Praxis abgerundet und beim Kunden verankert, so dass ein Wiedererkennungseffekt gewährleistet ist. Es muss jedoch immer beachtet werden, dass keine berufswidrige Werbung, die in der Berufsordnung festgelegt ist.

Immer mehr Menschen nutzen das Internet und somit bildet das World Wide Web auch eine Möglichkeit eine Arztpraxis angemessen zu präsentieren. Ein Internetauftritt einer Praxis kann eine Zusammenstellung interessanter Informationen beinhalten, aber auch Qualifikationen und Zusatzausbildungen aufzeigen. Niedergelassene Ärzte können so zum Beispiel über alternative Behandlungsmethoden oder ähnliches informieren. Aber auch beim Internetauftritt müssen die Auflagen durch den Gesetzgeber beachtet werden, um nicht mit den Werbeverboten der Heilberufe in Konflikt zu geraten. Unter berufswidriger Werbung ist eine anpreisende, vergleichende oder irreführende Werbung zu verstehen.