Eine sorgfältige Planung ist das A und O auf dem Weg zur Selbstständigkeit und der Weg zum Erfolg. Die Planung für eine Praxisübernahme oder Neugründung sollte möglichst schon mindestens zwölf Monate im Voraus beginnen. Gründliche Organisation gibt in jedem Fall Sicherheit. Wenn auch die Beweggründe sich niederzulassen oft sehr unterschiedlich sind, so müssen doch immer die gleichen Gedankenschritte gemacht werden. Es empfiehlt sich an Praxisgründungs-Seminaren teilzunehmen, da diese die wichtigsten Aspekte auf dem Weg zur Niederlassung vermitteln.
Die Planung beginnt bereits während der Tätigkeit als Klinikarzt. Wenn ein Arzt an einer Zusatzausbildung interessiert ist, wie Chirotherapie oder Naturheilverfahren, sollten diese bereits vor der Zeit der Niederlassung wahrgenommen werden, da später kaum Zeit dafür bleiben wird. Lediglich die „normalen“ ärztlichen Leistungen anzubieten reicht heutzutage nicht mehr aus, der niederlassungswillige Arzt sollte eine präzise Vorstellung von einem erfolgsversprechenden Angebot seiner Praxis besitzen. Die Wahl des Standortes muss natürlich in diese Überlegungen mit einbezogen werden, da dort auch ein Bedarf an den angebotenen Leistungen bestehen muss.
Bei der Planung sollten auch stets die familiären Rahmenbedingungen beachtet werden, und dies nicht in bezüglich der aktuellen Situation, sondern auch in Anbetracht der mittelfristigen Planung. Denn eine alleinverdienende Ärztin mit zwei Kindern hat meist weniger finanziellen Spielraum als eine Ärztin in einer kinderlosen Partnerschaft. Die finanzielle Planung ist also von großer Bedeutung. Während die Kosten bei der Praxisgründung gleich zu Beginn auf einen Schlag das Konto stark belasten, tröpfelt der Umsatz am Anfang nur spärlich herein. Ebenfalls ist zu beachten, dass manche Kosten erst wesentlich später auf den Arzt zukommen, wie zum Beispiel der Wohlfahrtsfond, die Einkommenssteuer oder die Sozialversicherung. Dabei muss immer bedacht werden, dass eine eigene Praxis auch mehr finanzielle Verantwortung bedeutet. Während im Angestelltenverhältnis die Haftung keine Frage war, muss ein Unternehmer die Verantwortung übernehmen. Mit diesen Informationen und seinen persönlichen Wünschen steht dem Traum von der eigenen Praxis nichts mehr im Wege.