Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Praxisniederlassung ist die Wahl des Mietobjekts und die Verhandlungen bezüglich des Mietvertrages. Oft fordern Vermieter Vertragslaufzeiten zwischen 5 und zehn Jahren. Der Praxisgründer verpflichtet damit den anfälligen Mietzins in jedem Fall über die gesamte Laufzeit hin zu entrichten, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Praxis. Mit dieser Festlegung über mehrere Jahre hinweg büßt der Praxisneugründer erheblich an Flexibilität und damit an beruflicher Perspektive ein.
Lässt die Lage der Räume keine Erweiterung zu, kann der Mietvertrag auch einen kurzfristigen Zusammenschluss zu einer Gemeinschaftspraxis im Wege stehen. Daher ist es für den Arzt wichtig, im Vorfeld über den Mietvertrag zu verhandeln. So sollte zum Beispiel eine Ausstiegsklausel bei wirtschaftlicher Erfolglosigkeit in den ersten Berufsjahren, wie auch bei andauernder Berufsunfähigkeit unbedingt enthalten sein.
Die richtige Wahl des Mietobjektes ist in vielerlei Hinsicht wichtig für die Praxis. Nicht nur, dass eine Standortanalyse für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis wichtig ist, eine gute Verkehrsanbindung und trotzdem eine ruhige Lage, um einmal ein Fenster zu öffnen, tragen viel zum Wohlbefinden des Patienten bei. Eine sinnvoll und großzügig geschnittene Immobilie bietet dem Personal die Möglichkeit, die Abläufe in der Praxis sinnvoll zu gestalten. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Praxisräume ohne Stufen oder mit Hilfe eines Aufzuges erreicht werden können.
Ein freundlicher Empfangsbereich, ein geräumiges Wartezimmer, moderne Sanitätseinrichtungen und ein ansprechend gestaltetes Sprechzimmer tragen viel zum Wohlbefinden des Patienten bei.