Praxisübernahme

Heute gibt es in der Regel vor allem Praxisübernahmen und selten Neugründungen. Eine Übernahme verläuft stets nach dem gleichen Muster, wobei die Nachfolgersuche zum Beispiel bezüglich der Bildung einer Gemeinsschaftspraxis variiert werden kann. Gleich ist jedoch immer das Verfahren, dass zuerst einmal die Praxis durch den abgebenden Arzt ausgeschrieben werden muss. Dabei ist zu beachten, dass die Ausschreibung meist nur für einen Zeitraum von zwei Wochen besteht. Bewerber müssen diese Frist unbedingt einhalten, da zu spät eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Nach Ablauf der Frist erhält der abgebende Arzt die eingegangenen Bewerbungen. Nun ist die Eigeninitiative des Praxisinhabers gefragt, er sollte sich einen Wunschkandidaten aussuchen und mit ihm bereits über den Vertrag verhandeln. Bei der Auswahl des Nachfolgers sollte der Abgebende besonders auf die Auswahlkriterien durch den Zulassungsausschuss achten, da dieser letztendlich über die Zulassung entscheidet. Die Auswahlkriterien sind hier die berufliche Eignung, das Approbationsalter, der Eintrag in die Warteliste, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit und das möglicherweise vorhandene Job-Sharing des potenziellen Nachfolgers mit dem abgebenden Arzt. Gibt es nur einen Nachfolger, muss sich der Ausschuss für diesen entscheiden. Daher ist es sinnvoll, wenn der Arzt die anderen Bewerber über die Auswahl seines Wunschkandidaten informiert, damit diese ihre Bewerbung gegebenenfalls zurückziehen können.

Bei der Übergabe einer Praxis ist besonders wichtig zu beachten, dass der Betrieb zwischenzeitlich nicht eingestellt werden darf, da ein reiner Lizenzhandel vertragsarztrechtlich nicht zulässig ist. Bei der Aufsetzung des Vertrage ist zu beachten, dass der Ausgang eines Zulassungsverfahrens nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist. Daher sollte eine Klausel besagen, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn der Nachfolger auch die Zulassung erhält.