Praxisübernahme oder Neugründung?

Ein Arzt, der eine Niederlassung plant, hat die Wahl eine Praxis neu zu gründen oder eine bereits bestehende Praxis zu übernehmen. Heutzutage sind Neugründungen jedoch sehr selten geworden, da die meisten Gebiete zulassungsbeschränkt sind und das Gesundheitsstrukturgesetz Neugründungen nur noch in unterversorgten Bereichen zulässt. Besonders in den alten Bundesländern sind Praxisübernahmen der gängige Weg zur Selbstständigkeit. Das Für und Wider einer Praxisübernahme oder Neugründung sollte jeder Arzt genau abwägen, denn beide Varianten bieten Vor- und Nachteile.

Zu einer Praxisübernahme ist generell zu sagen, dass sie mit weniger Risiken verbunden ist, weil auf bereits Bestehendes aufgebaut werden kann. Das Team ist meist schon seit vielen Jahren eingespielt. Zudem kann ein bereits vorhandener Patientenstamm übernommen werden, der Umsatzverlust durch das Fernbleiben einiger Patienten nach dem Wechsel ist kalkulierbar. Die zu erwartenden Umsätze und Kosten lassen sich durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung exakt ermitteln. Dennoch gibt es auch bei einer Praxisübernahme einige Nachteile: Neben dem Kaufpreis des materiellen Praxiswertes, ist auch der sogenannte „Goodwill“ zu bezahlen, also der immaterielle Wert, der zum Beispiel den bereits bestehenden Patientenstamm betrifft. Oft entspricht auch die medizinisch-technische Ausstattung der Praxis nicht den Vorstellungen des Käufers. So können ein überzogener Kaufpreis, eine nicht ausbaufähige Fläche und teure Neuanschaffungen zur finanziellen Krise führen.

Für eine Praxisneugründung spricht, dass der Standort sorgfältig ausgewählt werden kann und die Investitionshöhe ausgewogen ist. Der Neugründer kann seine Praxis nach eigenen Vorstellungen gestalten und planen. Schwierigkeiten können auftreten, da kein fester Patientenstamm übernommen werden kann, zudem gibt es keine Abschlagszahlen auf einer vordefinierten Basisgröße. Auch muss der Arzt zunächst für die Bekanntheit seiner Praxis sorgen. Egal ob eine Neugründung oder eine Übernahme bevorsteht, es sollte stets ein betriebswirtschaftlicher Berater hinzugezogen werden, um Risiken und Chancen zu überprüfen.