Zulassungsvoraussetzung als Vertragsarzt

Bevor ein Arzt eine Praxis gründen kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zuerst benötigt er eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut. Wer als Arzt oder Psychotherapeut Kassenpatienten ambulant behandeln will, muss sich dann um eine Zulassung als Vertragsarzt bewerben.

Der Arzt, dessen Ziel es ist, sich als Vertragsarzt in freier Praxis niederzulassen, muss im Arztregister eingetragen sein und einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an den Zulassungausschuss stellen. Dieses Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung prüft den Antrag auf der Grundlage der Regelung des Sozialgesetzbuches V und der Zulassungsverordnung-Ärzte. Bei der Prüfung des Antrags werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Wird dieser Antrag bewilligt ist der Arzt durch die Zulassung ein Vertragsarzt.